Probezeit und Kündigung

Probezeit und Kündigung

Die ersten zwei Monate ab Aufnahme des Kindes gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden. Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekündigt werden.


Für Schulanfänger endet das Betreuungsjahr zum 31. August.

Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht möglich.


Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.



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