Belegungsplan & Buchungsanfrage


Wenn Sie die Mehrzweckhalle für eine Veranstaltung (Familienfeier, Hochzeit, Geburtstag, Sport etc.) buchen möchten, können Sie uns hierzu über das Kontaktformular gerne eine Anfrage zukommen lassen.


Räumlichkeiten Nutzungsentgelt

Die Vereinbarung erstreckt sich auf die Nutzung folgender Räume der Mehrzweckhalle der Gemeinde Auhausen, Klosterstraße 12

Nur für Kindergeburtstage: Nutzung halbtags

Saal   ohne Küche, einschließlich Umkleiden und Toiletten

(Nutzung   der Sportgeräte nur nach Rücksprache mit dem örtlichen Sportverein)

60,00 €

Geburtstagsfeier Gemeindebürger

und   Bestuhlung / Tischen, einschließlich Umkleiden und Toiletten

150,00 €

Geburtstagsfeier Gäste

und   Bestuhlung / Tischen, einschließlich Umkleiden und Toiletten

200,00 €

Hochzeiten Gemeindebürger

und   Bestuhlung / Tischen, einschließlich Umkleiden und Toiletten

400,00 €

Hochzeiten Gäste

und   Bestuhlung / Tischen, einschließlich Umkleiden und Toiletten

600,00 €

Plattenparty

Saal   mit Küche, einschließlich Umkleiden und Toiletten

600,00 €

Küche einschließlich vorhandenes Geschirr

100,00 €

Vorbereitungs- /Aufbautag

50.00 €

Sport (Vereine, Fitnessstudios, Selbstständige etc.)

auf Anfrage 

 

Die Gebühr beinhaltet die Nutzung der Räume für drei Tage (einschließlich Auf- und Abbau / besenreine Reinigung); Ausnahmen:

  • Firmenveranstaltungen. Für jeden weiteren Tag wird ein Zuschlag von 25 % berechnet.
  • Kindergeburtstage. Für jede weitere Stunde wird ein Zuschlag von 25% berechnet.

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten nach Aufwand berechnet:

  • Die Stromkosten werden nach Verbrauch mit den tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet.
  • Für die Reinigungskosten, sowie Personalaufwand für Bestuhlung, Spülen erfolgt die Abrechnung mit 19,60 €/Stunde je nach Aufwand.
  • Technisches Hilfspersonal nach Aufwand, Abrechnung erfolgt mit 22,20 €/Stunde.
  • Falls erforderlich auch die Reparatur von entstandenen Sachschäden nach Aufwand bzw. Rechnung der durchführenden Firmen.
  • Sollte sich später herausstellen, dass zwischen den beiden Vertragsparteien ein um- satzsteuerlich relevanter Leistungsaustausch(tatbestand) seitens der Finanzbehörde angenommen wird, so ist die Gemeinde berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19% nachträglich vom Vertragspartner zu fordern. Zugleich ist die Gemeinde verpflichtet, dem Vertragspartner eine entsprechende Rechnung im Sinne des § 14 UstG zu stellen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den MwSt-Rechnungsmehrbetrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Gemeinde zu begleichen.

Zur vertragsgemäßen Nutzung gehören die jeweiligen Zugänge und Flure sowie die entsprechend aufgeführten Toiletten. 

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